ABGASSKANDAL
11 Millionen Fahrzeuge betroffen
DIE FAKTEN
Am 18. September 2015 wurden die weitreichenden Manipulationen des Volkswagenkonzerns publik. In Dieselfahrzeugen wurden die Abgasmessungen manipuliert, was einen erhöhten Stickstoffausstoß zur Folge hatte.
Betroffene müssen deswegen ihre Fahrzeuge mithilfe eines Soft- oder Hardware- Update nachrüsten lassen. Das führt dazu, dass
‣ das Auto an Wiederverkaufswert verliert
‣ die Autos eine technische Minderung davontragen könnten (bezüglich Kraftstoffverbrauch, Haltbarkeit des Motors, Wartungsaufwand)
‣ mit Fahrzeugen durch Fahrverbote nicht mehr in bestimmten Innenstädten gefahren werden darf
‣ das Auto durch die Zulassungsbehörde stillgelegt wird, wenn der Halter sich gegen Updates wehrt
Die Abschalteinrichtungen wurden in folgende Automarken eingebaut:
Mercedes, VW, Audi, Seat, Skoda, BMW, Porsche und Opel.
Jedoch sind auch andere Hersteller noch nicht vom Verdacht erhaben, so dass teilweise schon eine Klage möglich ist.
AKTUELLE RECHTSLAGE
Durch die illegale Abgaseinrichtung haben Sie ein mangelhaftes Fahrzeug erworben. Grundsätzlich ergibt sich daraus immer erstmal das Recht auf Nacherfüllung – also das Reparieren oder Austauschen des Fahrzeugs.
Darüber hinaus stehen Ihnen jedoch weitere Ansprüche zu.
Nahezu alle Gerichte schlagen sich auf die Seite des Verbrauchers und gestehen diesem entweder die Rückabwicklung, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz zu.
Sie können eine Rückabwicklung aufgrund sittenwidriger Schädigung anstreben. Dann wird das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgegeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet.
Der Anspruch gegen den Händler ergibt sich unter anderem aus der kaufrechtlichen Gewährleistung gemäß §§ 433 f., 437, 280 BGB, der Anspruch gegen den Hersteller aus dem Verstoß gegen die EU-Vorschriften der Fahrzeugzulassung- und Umweltrecht.
Die Schadensersatzansprüche gelten auch dann noch, wenn das Softwareupdate bereits durchgeführt wurde!
Also: Egal, ob ein Vergleich ausgehandelt wird oder ein Sieg vor Gericht errungen wird – für Sie ist viel Geld zu holen.
WER HAT ANSPRUCH?
Grundsätzlich hat jeder einen Anspruch, der beim Kauf des Autos nichts von der verbauten Abschalteinrichtung wusste. Es ist also irrelevant, ob Sie einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen erworben haben. In beiden Fällen ist das Fahrzeug weniger Wert als gedacht und bezahlt.
Fahrzeughalter, die bereits an einer Rückrufaktion teilgenommen haben, haben auch weiterhin geltende Ansprüche.
WIR PRÜFEN IHREN ANSPRUCH
Fahren Sie ein Dieselfahrzeug der Marke Volkswagen, Audi, Skoda , Seat , Porsche, Mercedes , BMW, Fiat , Opel, Ford oder besitzen Sie ein Wohnmobil?
Wenn ja, dann können Sie Ihre Erfolgschancen kostenlos bei uns prüfen lassen.
Wir gewährleisten eine schnelle Prüfung und Beurteilung Ihrer Chancen.
WELCHE SCHADENSERSATZ-MÖGLICHKEITEN GIBT ES?
Sollte in Ihrem Fahrzeug ein Thermofenster verbaut sein gibt es zwei Möglichkeiten der Abwicklung:
‣ Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis zurückerstattet
‣ Sie behalten Ihr Fahrzeug und sichern sich bis zu 20% des Kaufpreises als einmaligen Schadenersatz
100 % KOSTENFREI UND OHNE RISIKO
Auch ohne Rechtschutzversicherung kommen Sie zu Ihrem Recht.
Prozesskostenfinanzierer übernimmt das Risiko des Verfahrens.
‣ PKF zahlt die Gerichts- und Anwaltskosten
‣ Zahlt auch den gegnerischen Anwalt
‣ Übernimmt das Risiko bei einer Niederlage
‣ Kunde zahlt keine Bearbeitungsgebühr
‣ Kunde hat keine versteckten Kosten
‣ Erfolgsbeteiligung von 25% bei Obsiegen